Comité de l'Association des Huissiers et Surveillants de salle auprès de l’Etat
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Comité de l'Association des Huissiers et Surveillants de salle auprès de l’Etat

 

AHSE aus der Taufe gehoben

 

 

 

Fusion von zwei CGFP-Fachverbänden

 

Aus zwei mach eins: Die CGFP-Fachverbände ACGE und AHAG bündeln ihre Kräfte und haben sich zur „Association des Huissiers et Surveillants de salle auprès de l’Etat“ (AHSE) zusammengeschlossen. Ziel dieser Fusion ist es, sich verstärkt für die Belange jener Staatsbediensteten einzusetzen, die u.a. in Ministerien, Staatsverwaltungen, Schulen und Museen für den Empfang der Besucher verantwortlich sind.

 

 

Die Fusion ist nicht die Konsequenz eines anhaltenden Mitgliederschwunds oder finanzieller Probleme. Vielmehr ist der Zusammenschluss gewissermaßen eine Rückkehr zum Ursprung. In den 80er-Jahren waren die beruflichen Laufbahnen der Staatsdiener („huissiers“) und die der Hausmeister („concierges“) nahezu identisch. Erst infolge des Härtefallgesetzes im Jahr 1986 wurden die Unterschiede deutlicher. Die Laufbahn der Staatsdiener wurde aufgewertet. Die der Hausmeister blieb hingegen unverändert.

Einige Hausmeister waren damals in der „Association des Agents Techniques“ (AAT) zusammengeschlossen. 1993 sei jedoch eine Kehrtwende eingetreten, betonen AHSE-Präsident Roger Scheuren und der stellvertretende Sekretär Jean-Jacques Betz. Die AAT habe nur noch die Interessen der Handwerker vertreten wollen. Dies habe dazu geführt, dass am 19. September 1994 die „Association des concierges et garçons de bureaux et de salle“ (ACGE) als eigenständiger CGFP-Fachverband ins Leben gerufen wurde. Am Anfang zählte diese Vereinigung 26 Gründungsmitglieder. Im Laufe der Jahre wuchs diese Zahl auf 75.

Ein ähnliches Schicksal hätten die „huissiers“ erlitten, unterstreicht AHSE-Generalsekretärin Gloria Even. Keiner der Fachverbände habe sich für deren Interessen verantwortlich gefühlt, sodass die Betroffenen die Entscheidung getroffen hätten, das Heft selbst in die Hand zu nehmen. Am 14. Dezember 1983 wurden die Statuten der neu gegründeten „Association des Huissiers de l’Administration Gouvernementale“ (AHAG) bestimmt. Die AHAG ging seither auf die Beschwerden der Staatsdiener ein und bemühte sich stets darum, die bestmöglichen Arbeitsbedingungen herauszuschlagen.

Jahrelang waren die Kontakte zu den Kollegen der ACGE auf ein Minimum beschränkt. Jeder kochte sein eigenes Süppchen. Als jedoch in den vergangenen Jahren zunehmend jüngere Mitglieder Verantwortung übernahmen, kam es zu einer Wende. Aufgrund des Generationswechsels intensivierten sich die bilateralen Kontakte. Schnell fand die Idee einer Fusion auf beiden Seiten Gefallen. Dabei musste keine größere Überzeugungsarbeit mehr geleistet werden. Zudem bot die Rechtsabteilung der CGFP sofort ihre Hilfe an, um die erforderlichen Statuten zur Gründung des neuen Fachverbandes auszuarbeiten.

 

Einstimmiger Fusionsbeschluss

 

Nach sieben Sitzungen konnten die Fusionsgespräche, die Anfang 2017 begonnen hatten, binnen knapp zwei Jahren erfolgreich abgeschlossen werden. In den jeweiligen Vorständen fiel die Entscheidung zur Fusion einstimmig. Mit der Auflösung der AHAG und der ACGE am vergangenen 28. Januar wurde die Gründung der „Association des Huissiers et Surveillants de salle auprès de l’Etat“ (AHSE) besiegelt. Seitdem vertritt der neue CGFP-Fachverband rund 100 Mitglieder. Durch verstärkten Lobbyismus will man die Mitgliederzahl noch weiter erhöhen. Der Jahresbeitrag beträgt bis auf Weiteres unverändert 50 €. Die Internetdomäne www.ahse.lu wurde bereits reserviert. Die Webseite befindet sich derzeit im Aufbau.

Bis zur kommenden Jahresversammlung im Februar 2020 werden die Geschicke der AHSE geschäftsführend von den bisherigen Vorstandsmitgliedern der beiden Vorgängerorganisationen geleitet. Präsident des zehnköpfigen Komitees ist Roger Scheuren. Ihm zur Seite steht Generalsekretärin Gloria Even.

Das gute Verständnis zwischen der ACGE und der AHAG war nicht der einzige Faktor, der zur Fusion beitrug. Ein weiterer Auslöser war die Dienstrechtsreform aus dem Jahr 2015.  Die Reform führte dazu, dass sich die Laufbahnen der „huissiers“ und der „concierges“ wieder näherten.

Da beide Berufssparten inzwischen weitgehend die gleiche Arbeit verrichten, lag es nahe, eine Organisation ins Leben zu rufen, die sich für die Belange all jener Mitarbeiter einsetzt, die in den staatlichen Gebäuden für den Empfang verantwortlich sind. Da im Gesetz von 2015 der Begriff „concierge” durch „surveillants de salle“ ersetzt wurde, hätte der Fachverband ACGE ohnehin umbenannt werden müssen. 

 

Eine Menge Arbeit steht an

 

Die Beschlüsse zur Fusion sind das eine, die praktische Umsetzung der gesteckten Ziele das andere. Als eine der ersten Amtshandlungen wird die AHSE eine Unterredung mit dem Minister des öffentlichen Dienstes, Marc Hansen, beantragen. Auf die „Association des Huissiers et Surveillants de salle auprès de l’Etat“ wartet eine Menge Arbeit. In erster Linie will sich die AHSE verstärkt für den Erhalt der bestehenden Laufbahnen einsetzen. Sie will verhindern, dass die Posten der oben genannten Berufsgruppen, die in Ministerien, Verwaltungen, Schulen, Museen usw. tätig sind, schleichend durch den Einsatz von Privatfirmen ersetzt werden.

Des Weiteren will die AHSE Sorge dafür tragen, dass die Bereitschaftsprämie („prime d’astreinte“) künftig harmonischer gestaltet wird. Derzeit gibt es diesbezüglich keine Rechtsgrundlage. Klärungsbedarf gibt es auch in Bezug auf die sogenannten „postes à responsabilité particulière“. Die AHSE will in Erfahrung bringen, warum unzähligen Staatsbediensteten, die der D2 und D3 Laufbahn angehören, ein leitendener Posten verweigert wird.

Ein besonderes Augenmerk legt die AHSE auch auf die künftige Harmonisierung der Laufbahnen D2 („huissiers“) und D3 („surveillants de salle“). Da beide Berufssparten, wie schon erwähnt, weitgehend die gleiche Arbeit verrichten, soll die Regierung nun mit Fakten, Argumenten und Überzeugungsarbeit dazu bewegt werden, beide Laufbahnen aufzuwerten und gleichzustellen.

Der Verwaltungsrat setzt sich wie folgt zusammen:

Jean-Marie Brück: Präsident

Joël Lucas:  Erster Vizepräsident

Alain Zeig:  Zweiter Vizepräsident / Webmaster

Christian Neiers:  Schatzmeister

Gloria Even:  Generalsekretärin

Sven Offermann:  Stellvertretender Sekretär

Patrick Wagener Mitglied

Roger Scheuren:  Mitglied

Vanessa Juchem:  Mitglied

 

Die Vereinigung hat ihren Sitz an folgender Adresse:

Cité Judicaire

c/o Christian Neiers

Bâtiment BC

L-2080 Luxembourg

 

CGFP und Regierung einigen sich auf Gehälterabkommen für den Staatsdienst

Nach mehreren intensiven Verhandlungsrunden haben sich die CGFP und die Regierung auf ein neues Gehälterabkommen im öffentlichen Dienst für die Jahre 2025 und 2026 geeinigt. Beide Seiten haben sich auf ein verantwortungsbewusstes und vernünftiges Abkommen verständigt, das den CGFP-Kernforderungen Rechnung trägt und gleichzeitig in den aktuellen Zeitrahmen passt. Infolgedessen hat der CGFP-Nationalvorstand an diesem Mittwoch die ausgehandelte Vereinbarung mit großer Mehrheit gebilligt.
 
Die getroffene Übereinkunft sieht eine lineare Punktwerterhöhung von 2,5 % auf zwei Jahre vor. Gleich im ersten Jahr tritt mit Rückwirkung zum 1. Januar 2025 eine strukturelle finanzielle Aufbesserung von 2 % in Kraft, was für die Staatsbediensteten von Vorteil ist. Im kommenden Jahr werden die Gehälter nochmals um 0,5 % angehoben.
 
Diese beiden Gehaltserhöhungen werden weitaus nachhaltigere positive finanzielle Auswirkungen für die staatlichen Mitarbeiter haben, als dies bei der Auszahlung einer einmaligen Prämie der Fall gewesen wäre.
 
Bereits vor dem Beginn der Verhandlungen hatte die CGFP mehrfach unmissverständlich klargestellt, dass dieses Mal kein Weg an einer linearen Gehaltserhöhung vorbeiführe. Diese zentrale Forderung wurde berücksichtigt. Die CGFP-Exekutive hat demnach den vom Nationalvorstand erhaltenen Auftrag erfüllt.
 
Weitere finanzielle Anreize

Für öffentlich Bedienstete, die eine besondere Verantwortung übernehmen, werden zusätzliche finanzielle Anreize geschaffen. Dies führt dazu, dass die entsprechenden Posten sowohl in den Verwaltungen als auch im Unterrichtswesen attraktiver gestaltet werden.
 
Substanzielle Verbesserungen für Staatsangestellte
 
Die CGFP ist der Ansicht, dass künftig wieder mehr Staatsbeamte im öffentlichen Dienst eingestellt werden müssen. Insbesondere in den vergangenen Jahren ist der Anteil der Staatsangestellten deutlich gestiegen. In diesem Sinne hat die CGFP dank ihres Verhandlungsgeschicks durchgesetzt, dass die Staatsangestellten künftig viel schneller in das Pensionsregime der Staatsbeamten wechseln können. Zudem behalten die „Employés de l’État“ weiterhin die Möglichkeit, mittels eines Examens frühzeitig verbeamtet zu werden. Auch hier hat die CGFP durchgesetzt, dass die dafür vorgesehene Dauer drastisch verringert wird.
 
CGFP sagt der Wohnungskrise den Kampf an
 
Die nach wie vor sehr angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt macht immer mehr Haushalten zu schaffen. Beim Kampf gegen die Wohnungsnot hat die CGFP jetzt einen Durchbruch erzielt. Der Höchstbetrag, um beim Kauf einer Immobilie in den Genuss eines Zinszuschusses zu gelangen, wird von 150.000 Euro auf 400.000 Euro erhöht. Außerdem wird die Abschreibungsdauer auf 25 Jahre erhöht. Somit wird die Entwicklung der zur Anschaffung des Wohneigentums erforderlichen Kredite besser berücksichtigt.
 
Sektorielle Verhandlungen
 
Die Regierung hat sich zudem dazu verpflichtet, sektorielle Verhandlungen mit den CGFP-Mitgliedsorganisationen über deren berechtigten Anliegen zu führen. Diese Gespräche sollen vor dem Ablauf des jüngsten Besoldungsabkommens abgeschlossen werden.
 
Eine weitere Bestimmung der Übereinkunft sieht vor, dass jene CGFP-Fachverbände, deren Angehörige über kein Streikrecht verfügen, dennoch ein Schlichtungsverfahren mit einer möglicherweise anschließenden Mediation einleiten dürfen. Dieses grundlegende gewerkschaftliche Recht wird nun gesetzlich verankert.
 
Im Unterrichtswesen wird der Berichtigungskoeffizient („coefficient correcteur“) abgeschafft. Dies hat zur Folge, dass die von den Lehrkräften geleisteten Überstunden wie in den Verwaltungen vollständig vergütet werden. Was die anderen Bestandteile der getroffenen Übereinkunft betrifft, verweist die CGFP auf die schriftliche Fassung des Gehälterabkommens.
 
Faire Verhandlungen
 
Sämtliche Vereinbarungen dieses Abkommens werden nicht nur bei den Staatsbeamten, den Anwärtern und Staatsangestellten, sondern auch bei den Armee-Freiwilligen und allen Bediensteten der „établissements publics“ mit öffentlich-rechtlichem Statut angewandt.
 
Abschließend möchte die CGFP darauf hinweisen, dass die Verhandlungen von einem stets fairen und konstruktiven Klima geprägt waren. Trotz unterschiedlicher Ausgangspositionen verliefen die Gespräche immer im gegenseitigen Respekt.
 
Genau wie die Vorgängerregierungen betrachtet auch die CSV-DP-Koalition die CGFP als alleinigen Ansprechpartner, wenn es um Anliegen von allgemeinem Interesse geht, die den öffentlichen Dienst betreffen. Diese Herangehensweise ist keinem Zufall geschuldet. Sie beruht auf der überwältigenden CGFP-Mehrheit in der Berufskammer aller öffentlich Bediensteten.